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Landtagswahl NRW

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Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen wohnen.

Jeder Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen

  • Mit der Erststimme wird der Direktkandidat im jeweiligen Wahlkreis gewählt.
  • Mit der Zweitstimme entscheidet man über die Landeslisten der Parteien. Diese Stimme ist entscheidend für die Zusammensetzung des Landtags.

 

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